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Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen

 

Mit dem Bildungsscheck unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung.

Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Verpflichtend dafür ist eine kostenlose Beratung.

Für Minijobber sowie Frauen und Männer in Elternzeit steht der Bildungsscheck ebenso zur Verfügung wie für Berufsrückkehrende. 

Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige können in den ersten fünf Jahren nach der Gründung den Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen. 

Nähere Informationen erhalten Sie von uns (z.B. über das Kontaktformular) oder unter www.arbeit.nrw.de.